Ipogaladde Logo Ipogaladde
  • Home
  • Services
  • Flotte
  • Blog
  • Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01. Januar 2024

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Ipogaladde GmbH, Königsbrücker Str. 96, 01099 Dresden (nachfolgend "Vermieter") und dem Mieter über die Vermietung von Kraftfahrzeugen.

Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Mieters die Leistung vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsschluss

Der Mietvertrag kommt durch die Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter zustande. Der Vermieter ist bis zur Übergabe des Fahrzeugs zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, insbesondere wenn:

  • der Mieter die für den Vertragsschluss erforderlichen Unterlagen (Führerschein, Personalausweis, Kreditkarte) nicht vollständig vorlegt
  • Zweifel an der Berechtigung zur Führung von Kraftfahrzeugen bestehen
  • das Fahrzeug aus unvorhersehbaren Gründen nicht verfügbar ist

§ 3 Mietberechtigung

Mieter kann nur sein, wer:

  • das 21. Lebensjahr vollendet hat
  • seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse ist
  • eine gültige Kreditkarte als Sicherheit hinterlegen kann

Für bestimmte Fahrzeugkategorien können abweichende Mindestanforderungen gelten. Der Mieter verpflichtet sich, nur selbst zu fahren oder das Fahrzeug nur an Personen zu überlassen, die die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen und als Fahrer im Mietvertrag eingetragen sind.

§ 4 Mietpreis und Zahlung

Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste des Vermieters. Er umfasst die Fahrzeugmiete und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nicht im Mietpreis enthalten sind Kraftstoff, Mautgebühren, Parkgebühren und ähnliche Kosten.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich bei Vertragsabschluss. Bei Langzeitmietverträgen kann eine monatliche Zahlung vereinbart werden. Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartenautorisation zu verlangen.

§ 5 Fahrzeugübergabe und -rückgabe

Das Fahrzeug wird in verkehrs- und betriebssicherem Zustand mit vollem Tank übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übergabe vom Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen.

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort in demselben Zustand wie bei der Übergabe zurückzugeben. Der Tank ist vollständig aufzufüllen. Bei verspäteter Rückgabe wird der Mieter kostenpflichtig.

§ 6 Nutzung des Fahrzeugs

Der Mieter verpflichtet sich:

  • das Fahrzeug nur zu den vereinbarten Zwecken zu nutzen
  • die Straßenverkehrsordnung und alle geltenden Gesetze zu beachten
  • das Fahrzeug pfleglich zu behandeln
  • regelmäßig Öl- und Wasserstand zu kontrollieren
  • bei Fahrten ins Ausland die vorherige Zustimmung des Vermieters einzuholen

Folgende Nutzungen sind untersagt:

  • Teilnahme an Rennen oder Rallyes
  • gewerbsmäßige Personenbeförderung
  • Fahrerausbildung und Fahrlehrertätigkeit
  • Transport von Gefahrgütern
  • Überschreitung der zulässigen Zuladung

§ 7 Versicherung

Das Fahrzeug ist haftpflicht-, teilkasko- und vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt beträgt bei Vollkaskoschäden EUR 1.500,00, bei Teilkaskoschäden EUR 500,00. Gegen Aufpreis kann der Selbstbehalt reduziert oder ganz ausgeschlossen werden.

Nicht versichert sind Schäden:

  • durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
  • bei Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
  • bei unbefugter Gebrauchsüberlassung
  • bei Fahrten zu unerlaubten Zwecken
  • an Reifen (außer bei Unfällen)
  • im Innenraum des Fahrzeugs

§ 8 Unfall und Schäden

Bei Unfällen oder Schäden ist der Mieter verpflichtet:

  • unverzüglich die Polizei zu verständigen
  • den Vermieter sofort zu benachrichtigen
  • den Unfallhergang genau zu protokollieren
  • Namen und Anschriften von Unfallbeteiligten und Zeugen festzustellen
  • keine Schuldanerkenntnisse abzugeben

Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die während der Mietzeit entstehen, soweit sie nicht durch höhere Gewalt verursacht wurden.

§ 9 Verkehrsverstöße

Der Mieter trägt die Verantwortung für alle Verkehrsverstöße, die während der Mietzeit begangen werden. Er verpflichtet sich, den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Verkehrsverstößen resultieren.

Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 pro Vorgang erhoben.

§ 10 Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Mieters
  • Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen
  • Gefährdung der Verkehrssicherheit
  • unberechtigter Gebrauchsüberlassung

§ 11 Haftung

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind oder eine Garantie übernommen wurde.

Die Haftung ist der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO.

§ 13 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Dresden, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


Zusätzliche Bestimmungen für Langzeitmiete

§ 14 Wartung und Inspektion

Bei Mietverträgen über 30 Tage ist der Mieter verpflichtet, fällige Wartungen und Inspektionen durchführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, sofern die Arbeiten in einer autorisierten Werkstatt durchgeführt werden.

§ 15 Kilometerabrechnung

Bei Langzeitmieten können Kilometerpauschalen vereinbart werden. Mehrkilometer werden entsprechend der Preisliste berechnet. Wenigkilometer werden nicht erstattet.


Ipogaladde GmbH
Königsbrücker Str. 96
01099 Dresden
Deutschland

Geschäftsführer: Marcus Hoffmann
Amtsgericht Dresden, HRB 12345
USt-IdNr.: DE123456789

Ipogaladde

Ipogaladde

Premium Autovermietung in Dresden für anspruchsvolle Kunden.

Navigation

  • Home
  • Blog
  • Kontakt

Rechtliches

  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Richtlinie

Folgen Sie uns

Facebook Instagram LinkedIn Twitter

© 2024 Ipogaladde. Alle Rechte vorbehalten.